
Die Bonhoeffer-Niemöller-Stiftung fordert: EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen in der EU beenden!
Wir wollten es kaum glauben und sind erschrocken, was öffentlich nahezu unbemerkt geschieht:
- Der Rat der Europäischen Union setzt im Kontext des Ukraine-Krieges mit innerstaatlichen Personensanktionen fundamentale Persönlichkeitsrechte und rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft. Den Betroffenen werden die Konten gesperrt, sie leben mit der Grundsicherung und dürfen ihr Land nicht verlassen und ihren Beruf nicht mehr ausüben. Niemand darf sie finanziell unterstützen.
- Auf der Sanktionsliste stehen etliche Medienschaffende - darunter auch drei mit deutscher Staatsbürgerschaft. Zu ihnen zählt der Berliner Journalist Hüseyin Doğru.Zu ihnen zählt der Berliner Journalist Hüseyin Doğru. Zunächst wurden auch die Konten seiner Frau (die Familie hat zwei Kinder) und seiner Mutter gesperrt.
- Diese Sanktionen verhängt der Außenministerrat der EU und setzt sie gleichzeitig auch auf nationaler Ebene durch. Die EU-Administration und die Bundesregierung handeln also zugleich als Kläger, Richter und Vollstrecker. Die rechtsstaatliche Gewaltenteilung wird hier außer Kraft gesetzt. Ohne Vorwarnung und ohne gerichtliches Urteil werden Grundrechte massiv und auf unbestimmte Zeit eingeschränkt.
- Die Betroffenen erhalten kein rechtliches Verfahren, nicht einmal konkrete Begründungen. Sie können weder innerhalb ihres Heimatlandes noch im Rahmen der EU einen Rechtsweg beschreiten. Verwaltungs- und Strafrecht sind ausgehebelt. Den Betroffenen bleibt lediglich der Weg einer Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). (Individualbeschwerde nach Art. 34, ggf. mit Eilmaßnahme nach Art. 39; nach Art. 46 der Europäischen Menschenrechts-konvention gilt: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.“)
Zur
Erklärung des Vorstands der Bonhoeffer-Niemöller-Stiftung
