


Erklärung des Vorstands der Bonhoeffer-Niemöller-Stiftung
Potsdam/Wiesbaden, 25. Juni 2026. Nachdem sich das Stadtparlament im Herbst 2025 für den Erhalt des Rechenzentrums ausgesprochen hat, legte der Vorstand der Stiftung Garnisonskirche kurz vor Ablauf der Duldungsfrist am 31.07.2026 einen Vorschlag mit sieben Jahren weiterer Duldung und dem dann verpflichtenden Abriss vor. Dies hat sich die Oberbürgermeisterin weitgehend zu eigen gemacht. Die Bonhoeffer-Niemöller-Stiftung e.V. stellt fest und gibt zu bedenken:
Zunächst fällt der erstaunliche Zeitdruck auf.
Wenn die Stiftung Garnisonkirche so kurz vor Vertragsende mit so weitreichenden Vorschlägen auftritt, kann sie nicht erwarten, dass alle springen. Was es zunächst braucht, ist also Zeit, um mittlerweile drei rechtliche Gutachten abzuwägen. Die Stadt Potsdam braucht Zeit, ihre Interessen zu definieren und ihre Rechte zu wahren. Dem Stadtparlament Potsdam mit neun Fraktionen ist nicht zuzumuten, in wenigen Tagen kurz vor der Sommerpause möglicherweise sehr weitreichende ad-hoc-Entscheidungen zu treffen. Zu beteiligen ist die in dieser Frage sehr interessierte Stadtgesellschaft und vor allem sind es die 300 Selbständigen, deren materielle Basis die günstigen Mieten im Rechenzentrum sind, geht es doch um dessen Fortbestand.
Was spricht dagegen, die bestehende Duldung für das Rechenzentrum um ein halbes Jahr zu verlängern? Die Mieter und Mieterinnen erhalten einen entsprechenden Zusatz zu ihrem Vertrag und die Gremien der Stadt können in Ruhe und Sorgfalt für ein gutes Ergebnis weiterverhandeln. Diese Zeit kann auf avisierte Fristen angerechnet werden.
Will die Stiftung definitiv auf den Bau des Kirchenschiffes verzichten?
Tatsächlich verlangt sie eine Freigabe für die „wirtschaftliche Verwertung“ der Fläche hinter dem Kirchturm. Wenn sie das ernsthaft will, fällt nach dem bestehenden Vertrag das Grundstück an die Stadt bzw. kann sie es unmittelbar zurückfordern. Kurz gesagt: Zweck weg, Fläche weg. Deshalb will sie die Rückfallklausel im bisherigen Vertrag weg-haben. Dies bedeutete aber, dass ein Innenstadtareal, das derzeit mit der Bindung Kirchbau keinen Finanzwert bzw. einen Minuswert darstellt (wie man selbst am Kölner Dom sieht), über Nacht Millionen Euro wert ist. Aber eben dann der Stadt gehörte. Nun kann man darüber verhandeln. Dies kann auch bedeuten gerichtlich zu klären. Aber städtischen Grund zu verschenken (der aktuelle Verhandlungstand) wäre eine erhebliche Pflichtverletzung.
Wie lässt sich die zugespitzte Situation überwinden? Zum Beispiel mit einer dieser Lösungsvarianten:
„Weiterreichen“ – heißt die einfachere Variante. Denn sie knüpft an etwas an, was schon lange im Gespräch und teils als feste Absicht formuliert ist: Möge die nächste Generation entscheiden, was an diesem deutschen Geschichtsort baulich weiter geschehen soll. Zwei Vereinbarungen werden dafür gebraucht:
Der Stiftung Garnisonkirche wird die Rückfallklausel um 20 oder 30 Jahre verlängert (eine Generation), das Rechenzentrum erhält solange die Bestandsgarantie.
„Teilen“ – heißt Variante zwei. Die Stiftung gibt 370 Quadratmeter des Rechenzentrums und 190 Quadratmeter Abstandsfläche (darüber könnte man verhandeln) an die Stadt zurück und behält ansonsten das Gelände. Sie bekommt dafür neu die Berechtigung, ab sofort darauf zu bauen oder bauen zu lassen. Satzungsgemäß könnten dies für erweiterte kirchliche Zwecke z. B. diakonische Einrichtungen sein, die entsprechend (Erb-)Pacht bezahlen können.
Für Rückfragen und Aussagen zu weiteren Details steht bereit: Gerd Bauz (Mitglied des Vorstands): 0151-12 14 13 49

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